Anke Marten-EnkeRechtsanwältin · Strafverteidigung Hamburg 040 35 17 77

Anke Marten‑Enke

Rechtsanwältin für Strafrecht in Hamburg seit 1996

Wenn gegen Sie ermittelt wird, zählt jede Entscheidung von Anfang an. Ich verteidige Sie mit der Erfahrung aus drei Jahrzehnten Hauptverhandlung – sachlich, entschlossen und vertraulich.

Rechtsanwältin Anke Marten-Enke

Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung? Machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie mich an.

Tätigkeitsschwerpunkte

Meine Kanzlei ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in der Rechtsmittelinstanz – und vertrete Sie, wenn Sie selbst Verletzte oder Verletzter einer Straftat sind.

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Beleidigung – vom ersten Brief der Polizei bis zum Urteil.

Nebenklage in Strafverfahren

Vertretung von Verletzten als Nebenkläger oder Nebenklägerin: Akteneinsicht, Begleitung zur Vernehmung und aktive Mitwirkung in der Hauptverhandlung, damit Ihre Rechte im Verfahren Gewicht bekommen.

Jugendstrafrecht

Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Hier geht es um mehr als das Verfahren: um Ausbildung, Perspektive und die Frage, welche Reaktion wirklich angemessen ist.

Betäubungsmittelstrafrecht

Vom Besitz geringer Mengen bis zu Vorwürfen des Handeltreibens. Frühzeitige Verteidigung kann hier über Einstellung oder Anklage entscheiden.

Verkehrsstrafrecht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung – mit Blick auf Ihren Führerschein von Beginn an.

Erste Hilfe im Strafverfahren

Die ersten Stunden prägen oft das gesamte Verfahren. Ein Grundsatz gilt immer:

Schweigen ist Ihr Recht. Eine Aussage können Sie später jederzeit machen – zurücknehmen können Sie sie nicht.
Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten
  • Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen.
  • Sagen Sie den Termin ab oder lassen Sie ihn durch Ihre Verteidigerin absagen.
  • Erst nach Akteneinsicht lässt sich entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
Ein Anhörungsbogen liegt im Briefkasten
  • Pflicht sind in der Regel nur Angaben zur Person, nicht zur Sache.
  • Kreuzen Sie nichts an, was den Vorwurf betrifft.
  • Beachten Sie Fristen, lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen.
Ihre Wohnung wird durchsucht
  • Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und fordern Sie eine Kopie.
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht im „lockeren Gespräch".
  • Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren.
Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen
  • Verlangen Sie, eine Verteidigerin zu kontaktieren.
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts.
  • Angehörige können die Verteidigerin beauftragen und die Kanzlei informieren.

Zur Person

Realistisch einschätzen, konsequent handeln.

Ich bin seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen, mein Schwerpunkt ist die Strafverteidigung. In drei Jahrzehnten habe ich Mandantinnen und Mandanten in einer Vielzahl von Hauptverhandlungen vor Amts- und Landgerichten verteidigt.

Diese Erfahrung aus dem Gerichtssaal ist die Grundlage meiner Arbeit: realistisch einschätzen, was ein Verfahren bringen kann, und konsequent handeln, wo es auf Ihre Rechte ankommt.

1996Zulassung als Rechtsanwältin
StrafrechtTätigkeitsschwerpunkt
Hamburgund Umland

Kosten der Verteidigung

Über die Kosten sprechen wir offen und vor Beginn der Tätigkeit.

Gesetzliche Gebühren

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach Verfahrensabschnitt und Umfang der Sache.

Vergütungsvereinbarung

Bei umfangreichen Verfahren ist eine individuelle Vereinbarung üblich, etwa nach Pauschale oder Zeitaufwand. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Fällen, etwa bei Untersuchungshaft, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin. Sie können dabei eine Verteidigerin Ihres Vertrauens benennen.

Rechtsschutzversicherung

Viele Policen decken Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen ab.

Kontakt

Rechtsanwältin Anke Marten-Enke
Deichstraße 25
20459 Hamburg
BürozeitenMontag bis Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 15:00 Uhr
E-Mail rechtsanwaeltin.marten-enke@web.de
1659

Das Kaufmannshaus in der Deichstraße wird errichtet – eines der ältesten erhaltenen Gebäude Hamburgs.

1842

Der Große Brand beschädigt das Haus, es wird wieder aufgebaut. Hinter dem Gebäude fließt der Nikolaifleet.

Heute

Sitz der Kanzlei, wenige Gehminuten von Rödingsmarkt und Speicherstadt.

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